Zwischen Deutschland und unserem Nachbarland Schweiz gibt es drei direkte Bahnverbindungen (von Ost nach West):
Lindau-Bregenz-St. Margarethen (gut, auch nicht direkt, ist ein Stück Österreich dabei): Deutsche Zulaufstrecke nur mit Diesel befahrbar (aber das ist eine gaaaaaz andere Geschichte),
Singen-Schaffhausen: Deutsche Zulaufstrecke über weite Strecken nur eingleisig (Gäubahn) oder steil (Schwarzwaldbahn, die aber für die Betrachtung dieses Artikels zur Seite fällt), Fahrtrichtungswechsel in Singen notwendig (wir arbeiten dran), und schließlich
die Rheintalbahn, um die es in diesem Artikel gehen soll.
Durch eine Störung bei einer Baustelle bei Rastatt ist die Rheintalbahn seit Samstag Mittag vollständig unterbrochen. Und es sieht so aus, als ob das wochenlang so bleiben wird.
Im September 2005 rangiert ein LKW auf einem mit Halbschranken gesicherten Bahnübergang in Fichtenberg und bekommt einen Regionalexpress in die Seite. 53 Verletzte und ein Toter.
Der LKW-Fahrer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt; die Kammer des Landgericht Heilbronn folgt dem Antrag der Verteidigung.
Der Fahrer trüge nur eine Teilschuld, da die mangelhafte Sicherung des Bahnübergangs der Bahn und den Behörden bekannt gewesen sei. Die Bahn hat nach dem Unfall die Geschwindigkeit auf der Strecke von 120 auf 30 reduziert. Der Bericht der AFP liest sich so, als ob das Gericht diese Maßnahme zusammen mit der Aussage des Lokführers, er wäre mit 110 km/h angekommen und hätte keine Chance gehabt, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen, als Teilschuldanerkenntnis der Bahn gewertet hätte.
Prima. Wir bremsen nun auf Hauptstrecken an jedem Bahnübergang bis zum Schrittempo ab, um ggf. die Fehler rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer auszugleichen und werden damit massiv langsamer. Oder wir investieren Millionen in "bessere" Bahnübergänge.
Ich hoffe, ich bin nicht der einzige, der bei solcher Rechtsprechung mit dem Kopf schüttelt.