Endlich erschienen
Finally. Was lange währt.
Irgendwie ist es ja immer wieder ein komisches Gefühl, den eigenen Namen irgendwo gedruckt zu sehen.
Das Heft hat 49 Seiten und ist mit EUR 9,90 relativ erschwinglich. Und: Es ist lieferbar (ISBN 3-8005-4173-4). Guten Appetit.
Ich hab mal das Inhaltsverzeichnis abgetippt
- Einführung
- Internet-Dienste-Vertrag (Rahmenvertrag)
- Anlagen
- Anlage IA: Internet-Access
- Anlage EM: E-Mail-Dienst
- Anlage WH: Web-Hosting
- Anlage SH: Server-Housing
- Anlage DED: Registrierung und Betreuung von Internet-Domainnamen unter der Top Level Domain "de"
- Anlage DNS: Domain-Name-Service
- Leistungsscheine
-
Erläuterungen zum Internet-Dienste-Vertrag
- Rahmenvertrag
- Anlage IA (Internet-Access)
- Anlage EM: (E-Mail-Dienst)
- Anlage WH: (Web-Hosting)
- Anlage SH: (Server-Housing)
- Anlage DED (de.Domainregistrierung)
- Anlage DNS (Domain-Name-Service)
Mein Beitrag zum Heft ist die technsche Ausgestaltung und die technische Beschreibung der einzelnen Dienste. Für den juristischen Teil sind zwei sehr kompetente Juristen zuständig:
- Rechtsanwältin Birgit Roth
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Rupert Vogel
Beide sind Partner in der Anwaltskanzlei Bartsch und Partner, Karlsruhe, zu der ich mich seit bald fünfzehn Jahren geschäftlich und freundschaftlich verbunden fühle.
Trackbacks
nodomain.cc on : Linksammlung...
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Da ich momentan selten blogge, folgt hier eine Auflistung meiner mit dem Tag "todo" (=lesenswert) versehenen Blogpostings aus meinem webbasierten Gregarius-Feedreader, die ich in den letzen Tagen so gesammelt habe und die nicht in meine Bookmarks passen:\r
Comments
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-thh on :
Nett.
Aber was steht denn drin? Handelt es sich "nur" um Musterverträge, wie der Name der Reihe nahelegt?
Marc 'Zugschlus' Haber on :
Das Buch besteht ziemlich genau zur Hälfte aus dem (brutal zusammengeküzten[1]) Mustervertrag, der aus einem allgemeinen Rahmenvertrag und einem Haufen dienstespezifischer Anlagen besteht und zur anderen Hälfte aus juristischen Erläuterungen (Vertragstyp etc) zum Vertrag.
Da der eigentliche Vertrag so stark gekürzt werden musste, sollte man als ISP nicht hergehen und den Vertrag 1:1 für die eigenen Dienste übernehmen, sondern ihn unter professionellem rechtlichem Rat anpassen. Aber das muss ich dir ja nicht sagen.
[1] Die Grenze von 49 Seiten war vom Verlag vorgegeben und nicht zu mißachten.