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"GmbH light" vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat heute das MoMiG durchgewunken. Jetzt muss nur noch Herr Köhler unterschreiben und das Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und dann kann man (endlich!) auch in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gründen.

Schon ein Euro Stammkapital reicht für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), deren unhandlichen Namen man maximal zu UG (haftungsbeschränkt) abkürzen darf - das böse h-Wort muss in jedem Fall ausgeschrieben werden.

Die neue Unternehmensform bietet sich insbesondere für Firmen an, die für die Aufnahme ihres Geschäftsbetrieb keine Maschinen für mehrere Zehntausend Euro kaufen müssen, sondern die mit verhältnismäßig kleinen Investitionen an den Start gehen können, beispielsweise Wäpdesignä, Berater für irgendwas oder Büroservices.

Bleibt zu klären, ob die UG (haftungsbeschränkt) in ihrem Ruf in der Wirtschaft eher bei der klassischen GmbH oder eher bei der englischen Limited angesiedelt sein wird und wie zurückhaltend die Auftraggeber sein werden, wenn der Dienstleister mit dieser Gesellschaftsform daherkommt.

Übrigens: Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss ein Viertel ihrer Überschüsse zur Bildung von Rücklagen verwendet werden. Diese Rücklagen dürfen zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden; wird das für eine "richtige" GmbH notwendige Stammkapital erreicht, fallen die Sonderregelungen der Unternehmergesellschaft weg und man darf (muss aber nicht) die Firma in eine "richtige" GmbH ändern.

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Comments

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Hans Bonfigt on :

Du findest das gut ? Ich nicht.

"Schwierigkeiten sind Sprossen auf der Leiter zum Erfolg".

Die Beschaffung des Startkapitals ist die erste, wichtige Hürde.

Meine Schwester betreut beruflich oft Neugrüdungen, deren Erfahrung in Kürze: "Je mehr den Leuten in den Arsch geschoben wird, desto schneller landen sie beim Insolvenzverwalter".

Das gleiche pflegte mein alter Herr zu sagen, ebenfalls Steuerberater.

Zweiter Aspekt: Was nützt Dir eine "UG" ? Kannst Du dir auch einen "zertifizierten SuSE - Inatallationsmanager" ans Revers stecken, wenn Du dich lächerlich machen willst. Aber glaubst Du, daß irgendjemand für Dich eine Kreditversicherung durchkriegt, wenn Du als "UG(haftungsbeschränkt)" daherkommst ?

Und wie sieht das aus im Kundenumgang ?

(Innerdeutsch) ist das doch genauso peinlich wie eine "Ltd.". Aus 25jähriger Erfahrung weiß ich: Eine GbR tut es, zwar mehr schlecht als recht, aber sie tut. Eine GmbH ist geeigneter im geschäftlichen Umgang, aber nach Gründung derselben hören die Probleme nicht auf, sondern fangen erst richtig an. Mit einer "Ltd." oder ähnlichem Unrat aber hast Du hierzulande keine Chance.

Ach ja, und bitte verabschiede Dich von dem Glauben, mit einer GmbH wäre Deine Haftung beschränkt.

Gruß Hans, trotzdem und aufrichtig mit den besten Wüschen für die Zukunft. Und wenn ich das hier öffentlich sagen darf:

Die Qualität einer Geschäftsbeziehung zeigt sich vor allem auch dann, wenn es mal nicht so läuft, wie es soll. Und dann ist es schön bis lebenswichtig, einen Partner an seiner Seite zu wissen, der nicht die Nerven verliert und seinen Job sauber gebacken kriegt.

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