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Effektive, buergernahe Verwaltung in Deutschland. Heute: Der Kreis Bad Dürkheim

Aufgabe: Finde heraus, ob für ein bestimmtes Grundstück (im Landkreis Bad Dürkheim) eine Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen ist. Um es komplizierter zu machen, habe selbst keinen Eigentumsanteil an diesem Grundstück. Nichts einfacher als das: Du schickst einfach eine E-Mail an den Landkreis Bad Dürkheim und behauptest, mit der Eigentümerin verlobt zu sein.

Der Kreis wird mit einem Brief reagieren, der an die Eigentümerin der Immobilie adressiert ist. Dieser Brief enthält genau einen Satz mit dem Kerninhalt "keine Baulast eingetragen".

Der Rest des vierseitigen Schreibens ist ein Gebührenbescheid über EUR 25,00 für die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis. Die natürlich nicht ausgestellt wurde. Die ebenfalls beigehängte Erläuterung besagt, dass schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis EUR 25,00 kosten.

Nur, eine solche war nicht verlangt. Eine Antwort auf die E-Mail hätte völlig gereicht. Und selbst, wenn das auch eine gebührenpflichtige Auskunft gewesen wäre, wäre es mindestens nett gewesen, eine Warnung im Sinne von "Achtung, wenn ich jetzt meinen Arsch in Bewegung setze und meinen verdammten Job mache, wird Dich das Geld kosten. Möchtest Du das wirklich, und darfst Du überhaupt diese Kosten verursachen?" vorwegzuschicken.

Jetzt schauen wir erstmal, in welcher Form der Kreis auf den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid reagieren wird. Ich denke, bürgernahe und sich als Dienstleister sehende Verwaltung sieht anders aus. Schlechter Stil, Kreis Bad Dürkheim.

Ach ja, die Verwaltung ist stärker. Bezahlen werden wir den Strafzettel natürlich. Wer ist ja auch so dreist, Anfragen an eine öffentliche Verwaltung zu stellen. Wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder tun würde.

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Comments

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dyfa on :

Bin gespannt, was die Verwaltungsherrschaften dazu sagen werden. Bitte um Updates.

-thh on :

Die Kosten für Verwaltungshandeln sind gesetzlich oder durch Satzung festgelegt. Man kann sich also, wenn man will, vorher darüber informieren, was eine bestimmte Verwaltungshandlung kostet - kostenlos gibt es Dienstleistungen nur höchst selten. Im Grundsatz finde ich auch nichts verkehrt daran, daß bei Verwaltungshandlungen, die nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch einem spezifischen Bürger dienen, dieser an den entstehenden Kosten beteiligt wird. Die Alternative wäre, diese Verwaltungskosten auch im Umlagewege - also durch Steuern - aufzubringen. Das finde ich weder gerechter noch vorzugswürdiger.

(Ich ziehe auch sonst eine kostenpflichtige Hotline einer Erhöhung der Preise für alle vor.)

-thh

Moss on :

Welche «Kosten für Verwaltungshandeln»? Werden Beamte und Verwaltungsangestellte neuerdings projektorientiert bezahlt? Ich dachte immer, die bekämen Festgehälter aus Steuergeldern.

Marc 'Zugschlus' Haber on :

Freilich, das ist wie der Verweis durch nicht verfügbare Literatur. Ich wollte etwas über eine Wohnung erfahren und nicht Jura studieren. Überall an anderer Stelle wird man vorher informiert, wenn man etwas tut, was potenziell Kosten auslöst (oder man weiß qua Vertrag darüber Bescheid, z.B. bei der Telekommunikation), nur die öffentliche Verwaltung verschickt einsätzige Antworten und dreiseitige Gebührenbescheide mit sofortiger Androhung der Vollstreckung.

Niels on :

Witzbold. Nach Deiner Logik müssten alle Produkte mit hohem Fixkostenanteil, die die sog. freie Wirtschaft offeriert, kostenlos zu haben sein.

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